Die Errichtung Medizinischer Versorgungszentren ist mehrgliedrig, regulatorisch vielschichtig und bedarf einer verantwortlichen Zeitplanung und Projektüberwachung.
Neben der Gründung der Trägergesellschaft als GmbH sind Praxisübernahmen zur Integration in das MVZ zu verhandeln und fristgerecht abzuschließen, damit die Umsetzung zum geplanten Zeitpunkt gelingt. Alle Versorgungsaufträge, spezielle Abrechnungsgenehmigungen, Fördertatbestände und besondere Erlaubnisse sind zu überführen, Zweigstellen oder besondere Kooperationsverträge abzusichern.
Marcus Medizinrecht und Rechtsanwältin Marcus bietet konkrete und langjährige Erfahrung bei MVZ-Gründungen und Praxis-Übernahmen durch MVZ, sowie die praktische Kenntnis im Umgang mit den unterschiedlichen Kassenärztlichen Vereinigungen, insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Westfalen-Lippe. Dies ist zur Begleitung entsprechender Projekte gleichermaßen wertvoll und für das Zeitmanagement unerlässlich.
Marcus Medizinrecht: individuelle, zielgerichtete Rechtsberatung zur erfolgreichen Umsetzung
Medizinrechtlich erfahrene Begleitung in M&A-Vertragsverhandlungen, bei der Legal Due Diligence und in den regulatorischen Verfahren auf Verkäufer- oder Gründerseite.
Auch bei der Gründung von ambulanten Zentren und örtlichen oder überörtlichen Teil-Berufsausübungsgemeinschaften zur spezialisierten Behandlung bestimmter Patientenkollektive oder besonderer Krankheitsbilder ist Erfahrung und Kenntnis aus den Zulassungsverfahren und der spezifischen Genehmigungspraxis der unterschiedlichen Kassenärztlichen Vereinigungen unerlässlich.
Die individuelle Personalsituation, geprägt durch Personalplanung und Nachwuchsmangel, abnehmende Patientenzahlen oder Kapazitätsgrenzen können aber auch Konsolidierungen verlangen. In der Zusammenarbeit mit Controlling und Management werden Standortverlegungen geplant, die medizinrechtliche Fragestellungen zu Machbarkeit, zum Zulassungs- und Abrechnungswesen und zum Vertragsmanagement aufwerfen.
