Medizin­rechtliche Begleitung bei Gründung, Zulassung, Expansion und Konsolidierung

Die Errichtung Medizinischer Versorgungs­zentren ist mehrgliedrig, regulatorisch vielschichtig und bedarf einer verantwortlichen Zeit­planung und Projekt­überwachung.

Neben der Gründung der Träger­gesellschaft als GmbH sind Praxis­übernahmen zur Integration in das MVZ zu verhandeln und frist­gerecht abzuschließen, damit die Umsetzung zum geplanten Zeit­punkt gelingt. Alle Versorgungs­aufträge, spezielle Abrechnungs­genehmigungen, Förder­tatbestände und besondere Erlaubnisse sind zu überführen, Zweig­stellen oder besondere Kooperations­verträge abzusichern.

Marcus Medizinrecht und Rechtsanwältin Marcus bietet konkrete und lang­jährige Erfahrung bei MVZ-Gründungen und Praxis-Übernahmen durch MVZ, sowie die praktische Kenntnis im Umgang mit den unter­schiedlichen Kassen­ärztlichen Vereinigungen, insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Westfalen-Lippe. Dies ist zur Begleitung entsprechender Projekte gleichermaßen wertvoll und für das Zeitmanagement unerlässlich.

Marcus Medizinrecht: individuelle, zielgerichtete Rechtsberatung zur erfolgreichen Umsetzung

Medizinrechtlich erfahrene Begleitung in M&A-Vertrags­verhandlungen, bei der Legal Due Diligence und in den regula­torischen Verfahren auf Verkäufer- oder Gründer­seite.

Auch bei der Gründung von ambulanten Zentren und örtlichen oder über­örtlichen Teil-Berufs­ausübungs­gemeinschaften zur speziali­sierten Behandlung bestimmter Patienten­kollektive oder besonderer Krankheits­bilder ist Erfahrung und Kenntnis aus den Zulassungs­verfahren und der spezifischen Genehmigungs­praxis der unterschied­lichen Kassen­ärztlichen Vereinigungen unerlässlich.

Die individuelle Personalsituation, geprägt durch Personalplanung und Nachwuchsmangel, abnehmende Patientenzahlen oder Kapazitätsgrenzen können aber auch Konsolidierungen verlangen. In der Zusammenarbeit mit Controlling und Management werden Standortverlegungen geplant, die medizinrechtliche Fragestellungen zu Machbarkeit, zum Zulassungs- und Abrechnungswesen und zum Vertragsmanagement aufwerfen.

Die Errichtung Medizinischer Versorgungs­zentren ist mehrgliedrig, regulatorisch vielschichtig und bedarf einer verantwortlichen Zeit­planung und Projekt­überwachung.

Neben der Gründung der Träger­gesellschaft als GmbH sind Praxis­übernahmen zur Integration in das MVZ zu verhandeln und frist­gerecht abzuschließen, damit die Umsetzung zum geplanten Zeit­punkt gelingt. Alle Versorgungs­aufträge, spezielle Abrechnungs­genehmigungen, Förder­tatbestände und besondere Erlaubnisse sind zu überführen, Zweig­stellen oder besondere Kooperations­verträge abzusichern.

Marcus Medizinrecht und Rechtsanwältin Marcus bietet konkrete und lang­jährige Erfahrung bei MVZ-Gründungen und Praxis-Übernahmen durch MVZ, sowie die praktische Kenntnis im Umgang mit den unter­schiedlichen Kassen­ärztlichen Vereinigungen, insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Westfalen-Lippe. Dies ist zur Begleitung entsprechender Projekte gleichermaßen wertvoll und für das Zeitmanagement unerlässlich.

Marcus Medizinrecht: individuelle, zielgerichtete Rechtsberatung zur erfolgreichen Umsetzung

Medizinrechtlich erfahrene Begleitung in M&A-Vertrags­verhandlungen, bei der Legal Due Diligence und in den regula­torischen Verfahren auf Verkäufer- oder Gründer­seite.

Auch bei der Gründung von ambulanten Zentren und örtlichen oder über­örtlichen Teil-Berufs­ausübungs­gemeinschaften zur speziali­sierten Behandlung bestimmter Patienten­kollektive oder besonderer Krankheits­bilder ist Erfahrung und Kenntnis aus den Zulassungs­verfahren und der spezifischen Genehmigungs­praxis der unterschied­lichen Kassen­ärztlichen Vereinigungen unerlässlich.

Die individuelle Personalsituation, geprägt durch Personalplanung und Nachwuchsmangel, abnehmende Patientenzahlen oder Kapazitätsgrenzen können aber auch Konsolidierungen verlangen. In der Zusammenarbeit mit Controlling und Management werden Standortverlegungen geplant, die medizinrechtliche Fragestellungen zu Machbarkeit, zum Zulassungs- und Abrechnungswesen und zum Vertragsmanagement aufwerfen.

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