Außer­gerichtliche Verfahren und Gerichts­streitigkeiten

Warum Sie in den außer­gerichtlichen Verfahren und den anschließenden Gerichts­verfahren Expertise im Medizin­recht benötigen

Für die vielfältigen außergerichtlichen Verfahren im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung des SGB V und den anknüpfenden Gerichtsstreitigkeiten ist fachkundige medizinrechtliche Expertise erforderlich, um die Verfahren aussichtsreich zu führen.

So sind z.B. zu Konkurrenzbewerbungen, in Drittwiderspruchsverfahren oder bei Nachfolgezulassungen in bedarfsplanungsrechtlich entsperrten Gebieten die Ermessens- und Auswahlentscheidungen der Ausschüsse rechtlich zu überprüfen, oder Ermächtigungen für spezielle Leistungen sind mit präziser Begründung alle 2 Jahre zu erneuern, wobei qualitative und quantitative Versorgungsaspekte medizinisch und rechtlich darzustellen sind.

Vertragsärztliche oder vertragszahnärztliche Abrechnungsstreitigkeiten werden nach Widerspruchsbescheid des Beschwerdeausschusses beim zuständigen Sozialgericht verhandelt; ebenso Streitigkeiten wegen Abrechnungskürzung und Rückforderung bei der DRG- oder PEPP-Abrechnung des Krankenhauses durch die Krankenkassen.

Klare Interessenvertretung zur konsequenten Rechtsverfolgung

In der Zusammenarbeit unter Praxispartnern kann es zu Auseinandersetzung, Streit und Kündigung kommen. Ist eine gütliche Einigung nicht mehr zu erreichen, muss eine klare Interessenvertretung die konsequente Rechtsverfolgung vor den Zivilgerichten sicherstellen, manchmal auch im Eilrechtsschutz.

Kommt es zu Vorwürfen wegen behaupteten Verstößen gegen das Vertrags(zahn)arzt- und /oder Berufsrecht, sind Gerichtsverfahren, Disziplinarverfahren und auch Verfahren wegen Zulassungsentziehung bis hin zum Widerruf der Approbation zu führen.

Warum Sie in den außer­gerichtlichen Verfahren und den anschließenden Gerichts­verfahren Expertise im Medizin­recht benötigen

Für die vielfältigen außergerichtlichen Verfahren im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung des SGB V und den anknüpfenden Gerichtsstreitigkeiten ist fachkundige medizinrechtliche Expertise erforderlich, um die Verfahren aussichtsreich zu führen.

So sind z.B. zu Konkurrenzbewerbungen, in Drittwiderspruchsverfahren oder bei Nachfolgezulassungen in bedarfsplanungsrechtlich entsperrten Gebieten die Ermessens- und Auswahlentscheidungen der Ausschüsse rechtlich zu überprüfen, oder Ermächtigungen für spezielle Leistungen sind mit präziser Begründung alle 2 Jahre zu erneuern, wobei qualitative und quantitative Versorgungsaspekte medizinisch und rechtlich darzustellen sind.

Vertragsärztliche oder vertragszahnärztliche Abrechnungsstreitigkeiten werden nach Widerspruchsbescheid des Beschwerdeausschusses beim zuständigen Sozialgericht verhandelt; ebenso Streitigkeiten wegen Abrechnungskürzung und Rückforderung bei der DRG- oder PEPP-Abrechnung des Krankenhauses durch die Krankenkassen.

Klare Interessenvertretung zur konsequenten Rechtsverfolgung

In der Zusammenarbeit unter Praxispartnern kann es zu Auseinandersetzung, Streit und Kündigung kommen. Ist eine gütliche Einigung nicht mehr zu erreichen, muss eine klare Interessenvertretung die konsequente Rechtsverfolgung vor den Zivilgerichten sicherstellen, manchmal auch im Eilrechtsschutz.

Kommt es zu Vorwürfen wegen behaupteten Verstößen gegen das Vertrags(zahn)arzt- und /oder Berufsrecht, sind Gerichtsverfahren, Disziplinarverfahren und auch Verfahren wegen Zulassungsentziehung bis hin zum Widerruf der Approbation zu führen.

Anwaltliche Rechtsvertretung und Verteidigung als spezialisierte Medizinrechtskanzlei in

  • Zulassungs- und Berufungsausschussverfahren
  • Gerichtsverfahren beim Zivilgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht
  • förmlichen Antragsverfahren im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Prüfungsstellen- und Beschwerdeausschussverfahren
  • Disziplinarverfahren, berufsrechtlichen Verfahren
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