Im Verlauf beruflicher Zusammenarbeit als Ärzte- oder Zahnärztegesellschaft kommt es zu vielfältigen geschäftlichen Entwicklungen in der Gesellschaft oder zu persönlichen Veränderungen der Gesellschafter, die anwaltlicher Beratung und medizinrechtlich erfahrener Begleitung bedürfen.
Beispielsweise …
- kann im Streitfall unter den Partnern einer Berufsausübungsgemeinschaft eine Weiterarbeit und Fortsetzung der Außendarstellung als Praxisgemeinschaft als „Trennung light“ in Frage kommen.
- ist bei Ausscheiden eines Mitgesellschafters ein vereinbarter Konkurrenzschutz im geschützten Bereich durchzusetzen.
- wirft die Integration junger Kolleginnen und Kollegen die Frage auf, wie diese gelingen kann, wenn zur Übernahme eines Vertragsarztsitzes keine Finanzierung aufgebracht werden soll, oder wenn eine „Zusammenarbeit auf Probe“ geplant ist.
- ist bei Übernahme einer Einzelpraxis durch zwei Käuferinnen zu klären, wie die Patientenkartei „aufgeteilt“ wird.
- stellt sich die Frage, wie die Möglichkeit eines Sabbaticals unter Gesellschaftern unter Beachtung des Vertrags(zahn)arztrechts geregelt werden kann.
Kommt es unter Gesellschaftern zu Auseinandersetzungen, gilt es möglichst befriedende Regelungen und Lösungen zu finden und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu meiden.
Gesellschaftsgründungen unter Ärzten oder Zahnärzten, Zusammenschlüsse mit komplementären staatlichen Gesundheitsberufen, weiteren Fachgruppen oder die Überlegungen zu Rechtsform und Gründung eines MVZ gehören dem Beratungsspektrum ebenso an, wie die Fortsetzung oder Liquidation bei Ausscheiden oder Beendigung.
