Mit sachlich-rechnerischen Berichtigungen, Arzneimittel- und Verordnungsregressen oder Honorarregressen sieht sich jede ambulante Praxis und jedes Medizinische Versorgungszentrum im Laufe der Zeit konfrontiert - im MVZ- und Praxisalltag sind Abrechnungsfehler, Abrechnungsprüfungen und Rückforderungen nicht selten.
Gegen einen Regressbescheid einfach nur Widerspruch einzulegen hilft wenig, ein Widerspruch muss auch substanziell begründet werden. Je nach Prüfverfahren / Bundesland sind dabei unterschiedliche Regularien einschlägig. Ergeht ein Widerspruchsbescheid durch den Beschwerdeausschuss wird das Verfahren beim Sozialgericht weitergeführt. Dann kommt es darauf an, dass inhaltlicher Vortrag schon im Widerspruchsverfahren rechtlich vollständig erfolgte.
Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht: Konstruktive Lösungen bei Vergütungsfragen, Zahlungsausfällen und mehr
Auch zu Privat-Abrechnungen stellen sich Vergütungsfragen nach GOÄ oder GOZ, Fragen zu Abrechnungsausschlüssen, analoger Leistungsabrechnung oder z.B. der Vereinbarung von Ausfallhonorar für Bestellpraxen. Zahlungsausfälle bei Privatpatienten müssen gemahnt und bei Zahlungsweigerung gerichtlich eingeklagt werden.
Nach MD-Prüfungen stationärer Fälle im Krankenhaus und Rechnungskürzungen im DRG- oder PEPP- Abrechnungssystem sind sozialgerichtliche Verfahren für Krankenhäuser zu führen. Gerichtsverfahren zur Vergütung von Krankenhausleistungen durch die Krankenkasse bei behaupteter primärer oder sekundärer Fehlbelegung erfolgt durch Marcus Medizinrecht und Rechtsanwältin Marcus dabei in enger Abstimmung mit dem Klientenmanagement und den Ärzten der Fachabteilung.
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